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[Studienjahr] [Bewerbung] [Gebühren] [Zulassungsvoraussetzungen] [Immatrikulation] [Aufenthaltsbestimmungen] [Arbeiten] [Krankenversicherung] [Wohnsituation] [Stipendien] [Studium] [Adressen] |
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Das Theologiestudium in Deutschland ist weltweit anerkannt. Große Theologen der Vergangenheit wie Karl Rahner und der Gegenwart wie Kardinal Kasper und Kardinal Ratzinger haben in Deutschland gelernt und gelehrt. Die große Vielfalt an Hochschulen und Fakultäten in Trägerschaft des Staates, von Orden oder von Diözesen führt zu einem breiten Forschungsspektrum und einem vielfältigen Lehrangebot auf hohem Niveau. Dank des staatlichen und kirchlichen Engagements sind die theologischen Einrichtungen finanziell wie personell gut ausgestattet und ermöglichen ein intensives Studium mit einem engen Kontakt zu den Dozierenden. Der Studienort kann aus einer Vielzahl von Möglichkeiten nach eigenen Schwerpunkten und persönlichen Vorlieben gewählt werden. An allen Studienorten existiert die Möglichkeit zu einer geistlichen Begleitung. Dafür bieten sich kirchliche Mentorate, Katholische Hochschulgemeinden, die Priesterseminare und die ansässigen Ordensgemeinschaften an. Dank dieser reichen Struktur an geistlicher Begleitung kann jeder Studierende eine den eigenen Bedürfnissen entsprechende geistliche Förderung erhalten. Es empfiehlt sich gerade für interessierte Priesterkandidaten und Ordensleute, bereits vor dem Studium den Kontakt zwischen dem eigenen Regens bzw. Ordensoberen und dem Regens bzw. Ordensoberen vor Ort herzustellen, um die optimale persönliche Begleitung abzusichern. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, die bürokratischen Anforderungen zu bewältigen, die das Auslandsstudium mit sich bringt. Das Studienjahr unterteilt sich in zwei Semester, das Wintersemester (WS) vom 01. Oktober bis zum 31. März und das Sommersemester (SS) vom 01. April bis zum 30 September des jeweiligen Jahres. Die Semester gliedern sich jeweils in einen Teil mit Vorlesungen (im Wintersemester Mitte Oktober bis Mitte Februar und im Sommersemester Mitte April bis Mitte Juli) und einen vorlesungsfreien Teil, in dem Praktika abgeleistet, für Prüfungen gelernt und Studienarbeiten geschrieben werden können. Zusätzlich ermöglicht diese längere, zusammenhängende vorlesungsfreie Zeit Urlaubsfahrten und das Geldverdienen bei studentischen Jobs. Bewerbung um einen Studienplatz Wenn Sie sich für einen Studienplatz an einer deutschen Universität interessieren, müssen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule schriftlich bewerben, indem Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Das dazu benötigte Formular erhalten Sie in den deutschen Auslandsvertretungen, in allen Auslands- und Immatrikulationsämtern deutscher Universitäten und im Internet unter www.daad.de. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Alle Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Zu Bescheinigungen – insbesondere der Hochschulzugangsberechtigung – , die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst sind, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizufügen. Diese wird von einem deutschen Konsulat oder einem vereidigten Übersetzer angefertigt. Die ausgefüllte Anträge schicken Sie dann an die Zulassungsstelle, häufig Immatrikulationsamt genannt, der jeweiligen Hochschule. Benutzen Sie dazu die in diesem Studienführer bei der Vorstellung der Fakultäten genannte Hochschuladresse. Es existiert in Deutschland zwar eine Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS); diese koordiniert allerdings lediglich die Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen, d. h. bei Studiengängen, bei denen ein höhere Nachfrage zu erwarten ist als Studienplätze zu vergeben sind. Da dies in der Theologie nicht der Fall ist, sind die einzelnen Hochschulen selbst für die Zulassung von Studierenden zuständig. Nach der Antragstellung wird von der zuständigen Stelle selbstständig geprüft, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt wird. Dazu wendet sich die Hochschule an die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslands. Das Studium ist in Deutschland grundsätzlich gebührenfrei. In der Regel muss allerdings pro Semester ein geringer Beitrag – ungefähr 30,- Euro – an das Studentenwerk gezahlt werden, das für die Verwaltung der studentischen Belang wie z. B. der Mensen zuständig ist. Dieser Beitrag muss vor oder bei der Immatrikulation an der jeweiligen Hochschule gezahlt bzw. überwiesen werden. Entsprechende Informationen sind meist auf der Homepage der jeweiligen Hochschule angegeben. In der Regel ist dem Thema Immatrikulation dort ein eigener Bereich gewidmet. Möglicherweise ist dieser Beitrag an ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr der Stadt/Gegend, in der die Hochschule gelegen ist, gekoppelt. In dem Fall liegt die Höhe des Beitrages deutlich über dem oben angegebenen Wert; dafür kann dann der öffentliche Nahverkehr kostenlos genutzt werden. Da sich die Anschaffung einer Monatskarte/eines Semestertickets für den öffentlichen Nahverkehr in den meisten Städten in jedem Fall lohnt, entsteht dadurch eher ein finanzieller Vorteil. Sprachkenntnisse Vor Studienbeginn muss sichergestellt sein, dass jeder Studierende über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt. Diese dienen nicht nur dem Verständnis der Vorlesungen und Seminare, sondern auch Ihrem Zurechtkommen in Deutschland. In der Regel wird deshalb das Ablegen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) verlangt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von der betroffenen Hochschule. Diese kann Ihnen mitteilen, ob sie diese Prüfung verlangt bzw. welche Ersatzqualifikationen sie akzeptiert und wo und wann Sie eine derartige Prüfung ablegen können. Eventuell müssen Sie diese in einer externen Sprachschule ablegen. Einige der bei den Studienorten vorgestellten Hochschulen (häufig Ordenshochschulen) bieten eigene Sprachkurse an; zudem existieren spezielle kirchliche Studienkollegs mit geistlicher Begleitung, an denen die deutsche Sprache gelehrt wird. Auch viele Hochschulen unterhalten Studienkollegs, eine Auflistung dieser befindet sich unter www.studienkollegs.de. Sollten Sie nur ein Semester (bei einigen Hochschulen auch zwei) in Deutschland studieren wollen, wird die DSH in der Regeln erlassen. Eine Alternativmöglichkeit ist es, in Ihrem Heimatland eine standardisierte Sprachprüfung abzulegen, den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), der in vielen Ländern durchgeführt wird. Termine und Orte können Sie unter www.testdaf.de abfragen. Hochschulzugangsberechtigung Weiterhin wird eine Hochschulzugangsberechtigung benötigt. In Deutschland stellt diese das an Gymnasien erteilte Abitur dar. Wenn Ihr Schulabschluss nicht als gleichwertig angesehen wird, müssen Sie eine Feststellungsprüfung ablegen. Eventuell ist diese nicht nötig, wenn Sie bereits an einer Hochschule studiert haben. Für die Feststellungsprüfung werden Sie von der jeweiligen Hochschule automatisch angemeldet, wenn Ihre bei der Bewerbung für den Studienplatz eingereichte Hochschulzugangsberechtigung als dem deutschen Abitur nicht gleichwertig angesehen wird. Der Termin für diese Prüfung wird Ihnen mitgeteilt. In dieser Prüfung müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für den von Ihnen angestrebten Studiengang erfüllen. Von den Universitäten werden in der Regel zweisemestrige Kurse angeboten, die auf diese Feststellungsprüfung vorbereiten. Der DAAD informiert auf seiner Internet-Site sowie in der Broschüre „Studium in Deutschland“ darüber, mit welchem Schulabschluss Sie direkt zum Studium zugelassen werden. Sollten Sie bereits einen Hochschulabschluss besitzen und in Deutschland einen Aufbaustudiengang belegen oder promovieren wollen, ist eventuell eine Kenntnisstandprüfung nötig. Dies liegt jedoch in Ermessen der jeweiligen Fakultät, sodass Sie sich für weitere Informationen an diese wenden müssen. Voraussetzungen für die Promotion sind ein guter Studienabschluss und ein „Doktorvater“, d. h. ein Professor, der Sie als Doktorand akzeptiert und betreut. Derartige Absprachen müssen vorab getroffen worden sein. Nach der Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, mit dem Sie Ihr Visum beantragen können. Möglicherweise werden Sie in diesem Schreiben um die Rücksendung einer Annahmeerklärung sowie eines Datenblattes gebeten. Die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule müssen Sie in der Regel persönlich vornehmen und dazu an dem im Zulassungsbescheid genannten Zeitraum bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren. Zur Immatrikulation benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
Von Hochschule zu Hochschule wird es hier Unterschiede geben, die Ihnen mit dem Zulassungsbescheid, auf der Internetsite der Hochschule und/oder auf Anfrage sicherlich mitgeteilt werden. Bei der Immatrikulation erhalten Sie Ihren (evtl. nur vorläufigen) Studentenausweis und weitere Unterlagen. Möglicherweise befindet sich darunter ein Hinweis für die Rückmeldung. Diese ist in jedem Semester nötig, damit die Hochschule weiß, dass sie im folgenden Semester weiterstudieren wollen. In der Regel genügt dazu die rechtzeitige Überweisung des Studentenwerkbeitrages (siehe Punkt ”Gebühren”), manchmal ist jedoch ein Erscheinen in der dafür zuständigen Studentenkanzlei zu einem bestimmten Termin nötig. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Studierende, die nicht aus EU- und einigen anderen Staaten wie den USA, Honduras, Monaco und San Marino kommen, benötigen für ihren Aufenthalt ein Visum. Dieses Visum muss frühzeitig, also mindestens zwei Monate vor der Einreise, bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Studienzulassung besitzen (siehe Punkt “Immatrikulation”), können Sie ein Studentenvisum beantragen. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen, wird Ihnen nur ein Studienbewerber-Visum erteilt. Dieses Visum hat den Sinn, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Informationen über das Studium in Deutschland einzuholen oder noch fehlende Voraussetzungen für eine Bewerbung zu erlangen. Nennen Sie bei der Beantragung des Visums Ihren genauen Aufenthaltszweck und Ihre Studienabsichten, da ein Visum später nicht mehr umwandelbar ist und innerhalb Deutschlands kein Visum für Studienzwecke ausgestellt werden kann. Reisen Sie deshalb auf keinen Fall mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein. Bei einem Aufenthalt von über drei Monaten muss bei allen Ausländern eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen, die auf der Basis eines gültigen Visums erteilt wird. Dies geschieht in Deutschland in den Landratsämtern oder Kreisverwaltungsreferaten. Folgende Unterlagen werden zur Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung benötigt:
Wenn Ihnen noch Unterlagen fehlen, sollten Sie dennoch eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, da Sie dann zumindest eine vorläufige Bescheinigung erhalten. Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel für ein Jahr und bei EU-Angehörigen für zwei Jahre erteilt. Verlängerungen sind gegebenenfalls möglich, müssen aber vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt, wenn der Zweck, für den sie erteilt wurde (= das Studium), erreicht oder nicht weiter angestrebt wird. Ausländische Studierende, die nicht aus der EU kommen, dürfen in Deutschland maximal drei Monate arbeiten, benötigen dafür allerdings eine Genehmigung von der Ausländerbehörde. Werden die drei Monate überschritten, muss dazu eine gesonderte Erlaubnis vom Arbeitsamt eingeholt werden. Ausnahmen sind im Einzelfall bei vorübergehender Notlage oder unter Angabe besonderer Gründe möglich. Für Angehörige der EU treffen anstelle obiger Einschränkungen lediglich die auch für deutsche Studierende gültigen Bestimmungen zu. Arbeitstellen werden von den örtlichen Arbeitsämtern und häufig auch den Studentenwerken vermittelt. Reizvoll sind zudem Hilfskraft-Stellen an der jeweiligen Hochschule, die von den Instituten/Abteilungen vergeben werden. Alle Studierenden sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Ohne den Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist eine Immatrikulation nicht möglich. Diesen Nachweis erhalten Studierenden aus Ländern der EU, indem Sie sich bei Ihrer im Heimatland zuständigen Krankenkasse einen Auslandskrankenschein E 111 besorgen und diesen in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeben, die sie dann in Zukunft in Deutschland betreut. Sollte der Aufenthalt länger als zwei Semester dauern, muss anschließend eine Bescheinigung für längeren Aufenthalt E 106 und E 122 eingereicht werden. Diese Studierenden sind ihren deutschen Kollegen praktisch gleichgestellt. Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die im Heimatland krankenversichert sind und mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (Island, Nachfolgestaaten Jugoslawien, Norwegen, Rumänien, Schweiz, Türkei, Tunesien) müssen ebenfalls eine Anspruchsbescheinigung vorlegen, um der Versicherungspflicht genüge zu tun. Alle anderen Studierenden, die im Heimatland versichert sind, können sich auf Antrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls von der Versicherungspflicht befreien lassen. Allerdings kann diese Befreiung nicht rückgängig gemacht werden. Diese Studierenden müssen alle Gesundheitskosten selbst tragen und von ihrer Krankenversicherung rückfordern. Alle anderen Studierenden, die in ihrem Heimatland nicht versichert sind oder sich nicht befreien haben lassen, müssen sich in Deutschland bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Die Beiträge sind überall identisch bei zur Zeit gut 50,- Euro pro Monat. Adressen von Krankenkassen finden Sie im jeweiligen Branchenverzeichnis. Eine Ausnahme von der Krankenversicherungspflicht ergibt sich bei Studierende ab dem 14. Fachsemester oder ab dem vollendeten 30. Lebensjahr. Diese müssen jedoch ausländerrechtlich versichert sein, sich also privat versichern. Die Wohnsituation ist an den verschiedenen Hochschulorten sehr unterschiedlich. Mancherorts gibt es die Möglichkeit, im an der Hochschule angeschlossenen Priesterseminar oder auch einem Kloster unterzukommen. In vielen, gerade kleineren Städten ist es unproblematisch, über das Studentenwerk oder einen anderen Träger in einem Studentenwohnheim unterzukommen. Studentenwerke bieten in vielen Städten komplette Service-Pakete für ausländische Studierende an, die neben einem Zimmer auch Verköstigung in der Mensa und ein Tutorenprogramm beinhalten. Ansonsten bleibt nur die Suche auf dem privaten Wohnungsmarkt, was in größeren Städten ein mitunter zeitraubendes Unterfangen darstellt. Manchmal können hier das Studentenwerk oder sonstige studentische Institutionen mit einer Wohnungsbörse weiterhelfen. Eine Möglichkeit, eine vorläufige Unterkunft zu bekommen, bieten Jugenherbergen. Ihre Adressen sind im Internet unter www.djh.de abrufbar. Wenn Sie ein Zimmer/eine Wohnung gefunden haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Diese Verpflichtung gilt für jeden In- und Ausländer, der an einem Ort länger als drei Monate verbringt. Sie müssen sich also um- bzw. abmelden, wenn Sie an einen anderen (Studien-)Ort ziehen. Zu dieser Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Reisepass. Denken Sie auch daran, sich abzumelden, wenn Sie Deutschland wieder verlassen. Da die deutschen stipendiengebenden Organisationen in der Regel Stipendien auf der Grundlage guter Studienleistungen vergeben, können Studienanfänger nur sehr selten und in geringem Umfang berücksichtigt werden. Die soziale Lage des Bewerbers spielt bei der Stipendienvergabe in der Regel eine untergeordnete Rolle. Neben den staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten, die im Adressteil angegeben sind, existieren auch kirchliche Stipendienprogramme für ausländische Studierende in Deutschland. Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst (KAAD) Der KAAD ermöglicht kirchlich engagierten Nachwuchswissenschaftlern (Laien) aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa eine Weiterbildung an Hochschulen oder gleichrangigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung für die Förderung sind der Bedarf an Führungskräften der entsprechenden Fachrichtungen im Heimatland und kirchliche Bindung, überdurchschnittliche fachliche Qualifikation, gute deutsche Sprachkenntnisse, persönliche Integrität sowie die Bereitschaft und Möglichkeit, nach dem Studienabschluss in die Heimat zurückzukehren. Schwerpunkt ist das Stipendienprogramm I. Im Rahmen von Länderprogrammen werden gemäß dem Fachkräftebedarf in den Herkunftsländern Graduierte auf Vorschlag von Partnergremien im Ausland zu weiterführenden Studien und Forschungen in die Bundesrepublik Deutschland eingeladen.Im Stipendienprogramm II können Studierende aus Entwicklungsländern gefördert werden, die sich bereits in Deutschland befinden, in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums stehen (in der Regel nach dem Vordiplom), aber zur Finanzierung des Studiums nicht in der Lage sind. Bewerber werden von der örtlichen katholischen Hochschul- oder Studentengemeinde vorgeschlagen. Im Osteuropaprogramm werden Studien- oder Forschungsaufenthalte (in der Regel 1 bis 2 Jahre) von Osteuropäern in Deutschland gefördert. Die Bewerber werden von Partnergremien aus ihren Heimatländern vorgeschlagen. Die Stipendien können nur an solche Personen vergeben werden, die ein konkretes Studien- oder Forschungsprojekt vorlegen und die dringende Notwendigkeit eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland begründen können. Besonders förderungswürdig sind jene Projekte, die in einer multiplikatorischen Weise den Um- und Aufbauprozessen sowie der Demokratiesierung in Europa dienlich sind. Die Bewerbungen sollten in der Regel aus dem Heimatland erfolgen. Die Bewerber/innen sollten dort während der Bewerbung ihrem Studium oder Beruf nachgehen. Renovabis Renovabis ist die Solidaritätsaktion der Deutschen Katholiken mit den Menschen in Mittel- und Osteuropa. Durch die Vergabe von Stipendien sieht dieses Hilfswerk eine Möglichkeit, den Menschen in Mittel- und Osteuropa durch Aus- und Weiterbildung Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Studien- und Ausbildungsstipendien können an Priester, Priesteramtskandidaten, Ordensleute und Laien aus den Ländern Mittel- und Osteuropas vergeben werden. Grundsätzlich müssen sie die sprachlichen Voraussetzungen für die Studien im jeweiligen Land erfüllen bzw. sich um entsprechende Sprachkurse kümmern (diese werden nur in begründetet Fällen bezuschusst). Inlandsstipendien werden nicht vergeben, Anfragen für ein Stipendium müssen aus den betreffenden Länder selbst kommen. Besonders wichtig ist, dass Renovabis Stipendien nur vergibt, wenn für einen entsprechende berufliche Integration des Stipendiaten in der Ortskirche/Heimat gesorgt ist. Genauere und weitere Auskünfte erhält man über die Geschäftsstelle von Renovabis. Weitere Informationen über die Vergabe von Stipendien erhält man bei den Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen, über den DAAD, der hierzu auf seiner Internetsite oder in einer spezielle Broschüre Informationen bereit stellt, oder über die Informationsangebote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zum Schluss einige Anmerkungen zum Studium: An größeren Hochschulen sind Einführungsveranstaltungen (z. B. Orientierungsmonat) für ausländische Studierende üblich. Zur Benutzung der Bibliotheken der Hochschule wie auch des Staates sind meist gesonderte Ausweise nötig, die Sie jedoch ohne Schwierigkeiten mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung erhalten sollten. Üblicherweise existiert an jeder Hochschule eine Mensa/eine Cafeteria, bei der Sie als Student mittags und evtl. auch abends günstig essen können. Häufig können Sie als Studierender bei einem Hochschulsportprogramm mitmachen. Denken Sie daran, sich für eine spätere Anerkennung der in Deutschland erbrachten Leistungen in Ihrem Heimatland eine ausreichende Bestätigung erstellen zu lassen. Rat zu allen mit dem Studium verbundenen Fragen erhalten Sie bei den Studienberatern der Fakultäten, in den Fachschaften, die aus (zumeist gewählten) Studierenden bestehen oder auch in den Katholischen Hochschulgemeinden. Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Auswärtiges Amt TestDaF-Institut Bundesministerium für Bildung und Forschung Dienstsitz Berlin Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst (KAAD) Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Deutsche Regentenkonferenz Renovabis Deutsches Studentenwerk (DSW) [Studienjahr] [Bewerbung] [Gebühren] [Zulassungsvoraussetzungen] [Immatrikulation] [Aufenthaltsbestimmungen] [Arbeiten] [Krankenversicherung] [Wohnsituation] [Stipendien] [Studium] [Adressen]
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